Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Die Volkswagen AG und die Volkswagen Financial Services AG haben am 30. November 1995 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, der im März 2015 durch den folgenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die geänderten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und neu gefasst wurde.